Geschichte der TA Luft
Was bisher passiert ist
Von der Einführung der TA Luft und ersten Novellen bis in die 80er Jahre
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft wurde im Jahr 1964 eingeführt. Dies geschah auf Grundlage der Gewerbeordnung (GewO). Darin definiert waren Immissionsgrenzwerte für Staubniederschlag, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Chlor und Schwefelwasserstoff. Seitdem ist die TA Luft mehrfach novelliert worden. Erstmals im Jahr 1974. Damals trat diese als erste Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSChG) in Kraft. Die TA Luft wurde fortlaufend überarbeitet sowie neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Technik angepasst, etwa 1983 und 1986.
TA Luft 2002: AUSTAL für die Ausbreitungsrechnung
Die Neufassung des Regelwerks von 1986 wurde durch die bis vor kurzem noch gültige aktuelle Version der TA Luft 2002 abgelöst. Diese passte die Emissions- und Immissionsangaben an den Stand der Technik an. Zudem führte sie weitere Anwendungsbereiche für nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen ein. Des Weiteren kam ein neueres Verfahren der Ausbreitungsrechnung für Immissionsprognosen zum Einsatz. Analog zur TA Luft 1986 stellte die TA Luft 2002 das Ausbreitungsmodell AUSTAL 2000 bereit. Mit diesem konnten die Vorgaben des Anhangs zum Thema Ausbreitungsrechnung umgesetzt werden.
Rückschläge und viele Entwurfsfassungen: die TA Luft auf Umwegen
Die Novellierung der bis vor kurzem geltenden TA Luft 2002 war langwierig und aufwendig. Einen ersten Anlauf startete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bereits 2014. Die dann folgenden ersten beiden Entwurfsfassungen des BMU in den Jahren 2016 und 2017 konnten sich aber nicht durchsetzen. Diese sahen besonders einschneidende Veränderungen vor, etwa die Integration der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in die TA Luft sowie eine deutliche Verschärfung der Emissionsgrenzwerte (z.B. bei Emissionsquellen mit über 40 kg/h Massenstrom: max. Massenkonzentration bis max. 10 mg/m3). Zudem galt wie jüngst auch insbesondere die Maßgabe, die Regelungen aus dem EU-Recht in nationales Recht umzusetzen.
Die neue TA Luft: von 2018 bis zum Inkrafttreten der Novelle 2021
Als Überarbeitung der vorangegangenen Entwürfe lag zum 16. Juli 2018 eine weitere Version zur Neufassung vor. Der Referentenentwurf sollte im Jahr 2020 in Kraft treten. Doch die angekündigte Novellierung hat sich unter anderem auch durch Corona verschoben. Im Dezember 2020 hat die Bundesregierung den Entwurf zur Änderung der TA Luft dann beschlossen. Anschließend hat sich der Bundesrat damit befasst. Aber erst am 28. Mai 2021 stimmte der Bundesrat der im Dezember 2020 als Kabinettsentwurf beschlossenen Version zu. Dabei nahm er noch über 200 Detail-Änderungen im Regelwerk vor. Das Bundeskabinett hat nun am 23. Juni 2021 die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft endgültig beschlossen. Die TA Luft ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten.
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