Rückverfolgbarkeit

Die Lebensmittelindustrie braucht einen Weckruf

Unsere Spezialisten Berry Kragt und Edwin van Nieuwenhoven – Vorkämpfer in Sachen Lebensmittelsicherheit – erläutern, was in der Lieferkette häufig schiefläuft und was Sie dagegen tun können.

Die Lebensmittelsicherheit ist in der lebensmittelverarbeitenden Industrie von enormer Bedeutung, denn die Endverbraucher müssen sich blind darauf verlassen können. Die Realität sieht nur so aus, dass Lebensmittelhersteller und Maschinenbauer sich mit einem Labyrinth von Regeln, Anforderungen und Gesetzen auseinandersetzen müssen. Viele Hersteller verlassen sich daher bei diesem komplexen Thema zunehmend auf das Wissen ihrer Zulieferer. Ist das richtig? 

Erfahren Sie mehr über den Stand der Lebensmittelsicherheit in Deutschland.

Fordern Sie das Whitepaper mit interessanten Zahlen und Statistiken an und erhalten Sie einen Einblick in den Stand der Lebensmittelsicherheit in Deutschland. Relevante Informationen für alle Lebensmittelspezialisten.

 

Lesen Sie auch unsere anderen Blogs: Hygienisches Design | Vorschriften & Regelungen

ERIKS Whitepaper |  Titelseite | Food Kampagne

FAKT: Die Rückverfolgbarkeit ist eine schwer zu implementierende Komponente. Die ERIKS-Spezialisten Berry Kragt und Edwin van Nieuwenhoven - Verfechter der Lebensmittelsicherheit - beobachten in der Praxis, wie die Unternehmen mit diesem Thema kämpfen. Auf welche Hindernisse stoßen sie bei der Rückverfolgbarkeit gemäß EC1935/2004? Lesen Sie hier ihre Geschichte.

Wie oft kriegen wir das zu hören: „Wo kommt dieses Material her?“ oder „Zeigen Sie mir das Zertifikat!“ Im Grunde ist es genau wie beim Fleisch: Das Stück Steak auf dem Teller möchte man bis zur Kuh zurückverfolgen können. Falls möglich, soll auch noch bekannt sein, bei welchem Bauern die Kuh auf welcher Weide stand. Rückverfolgbarkeit ist eine Kette mit vielen Gliedern und spielt auch bei Kunststoffen eine wichtige Rolle.

Im Hinblick auf Kunststoffe müssen wir in der Lage sein, ein Produkt oder einen Rohstoff bis zu seinem Ursprung zurückzuverfolgen. Das funktioniert nur auf der Grundlage der vereinbarten Richtlinien, und wenn alle in der Lieferkette sich daranhalten. EC1935/2004 ist nicht optional, sondern vielmehr eine verpflichtende Verordnung.  

Oft muss eine lebensmitteltaugliche Lösung angeboten werden, bei der Material mit ungewisser Herkunft im Spiel ist. Diese Kunststoffe oder Komponenten wurden irgendwo einmal hergestellt, aber es kann keine 100%ige Garantie darauf gegeben werden. Diese Herausforderung stellt sich auch bei der Rückverfolgbarkeit: Man muss sich gegen größere Probleme oder Haftungsansprüche wappnen. Es kann immer etwas schiefgehen, beispielsweise durch eine Verunreinigung, die einen Schadensanspruch nach sich zieht. Dann muss es möglich sein, zum Ursprung zurückzukehren und zu ergründen, ob ein Material lebensmitteltauglich ist oder nicht.

Es bereitet uns oft Sorgen, wie wenig bekannt die Verordnung EC1935/2004 ist. Das ist selbst dort der Fall, wo man es eigentlich nicht erwartet, nämlich bei führenden Firmen im Lebensmittelsektor. In der Hinsicht braucht die Lebensmittelbranche wirklich einen Weckruf!

ERIKS: vollständig zertifiziert 

  • Vorschriften gegen Verunreinigungen – EC1935/2004

 

  • Materialanforderungen – EC10/2011

  • Qualitätsanforderungen – EC2023/2006

  • 100%ige Rückverfolgbarkeit

  • Konformitätserklärung (DoC)

 


“Rückverfolgbarkeit ist eine handfeste Arbeitsmethode”.

Erkenntnis durch Weiterbildung

Bei ERIKS möchten wir Hersteller und Maschinenbauer von der Wichtigkeit der vorhandenen Gesetzeswerke und deren Einhaltung überzeugen. Nur auf diese Weise können wir gemeinsam große Probleme im Bereich der Lebensmittelsicherheit verhindern.

Glücklicherweise gibt es auch Mitspieler auf dem Markt, die richtungsweisend tätig sind, beispielsweise ein amerikanisches Unternehmen im höheren Pharmasegment. Als wir dort zu einem Arbeitsbesuch eintrafen, wurden tatsächlich alle Mitarbeiter zusammengerufen: Einkäufer, Techniker, Qualitätsmanager – alle, die auch nur im Entferntesten mit dem Thema Rückverfolgbarkeit zu tun hatten.

Nach einem solchen Termin merkt man regelrecht, wie die Leute „aufwachen“. Sie erkennen die Wichtigkeit und machen sich auch gleich ans Werk. Es kommt dann eine Art Mechanismus aus erwachtem Bewusstsein und proaktivem Handeln in Gang. Der Qualitätsmanager sagt dann zu seinem Kollegen: „Also, sowas geht in unserer Produktion ja überhaupt nicht!“ Alle sind auf dem Laufenden und korrigieren einander, ausgehend von den Prozessen, die besprochen und festgelegt wurden. Das ist eine der Möglichkeiten, wie wir Unternehmen helfen, das Thema Rückverfolgung in der Lieferkette stärker ins Bewusstsein zu rücken.

Allerdings machen wir bei großen Unternehmen auch folgende Erfahrung: Auf höchster betrieblicher Ebene dürfen wir unsere Geschichte erzählen, aber dann braucht der technische Dienst gerade ganz dringend irgendetwas. Diese Abteilung ist dann aufgrund des Zeitdrucks nicht an einer Zertifizierung oder an Rückverfolgbarkeit interessiert. Und genau das ist ein Risiko.  

Konkrete Unterstützung

ERIKS bietet weitreichende Unterstützung. Wir stellen fest, dass Unternehmen Schwierigkeiten haben, wenn es um die Umsetzung oder weitere Verbesserung der Maßnahmen gemäß EC1935/2004 in ihren eigenen Abläufen geht. ERIKS bietet Unternehmen konkrete Unterstützung an, zum Beispiel in diesen Bereichen:

  • Präsentationen zur Vertiefung der Kenntnisse über EC1935/2004

  • Praktische Unterstützung bei der Zulassung von Anlagen gemäß EC1935/2004

  • Produktionsmethoden nach GMP2023/2006

  • Ein wachsendes Sortiment an Komponenten, die gemäß EC1935/2004 und EU10/2011 zugelassen sind.

“Was für viele Unternehmen schwierig ist, macht ERIKS leichter.”

Rückrufaktionen

In der Lieferkette der Lebensmittelbranche gibt es eine beträchtliche Anzahl an Rückrufaktionen, vor allem in Bezug auf Nüsse, Hülsenfrüchte, Obst und Fisch. Was Mars im Jahre 2016 erlebte, weil Kunststoffteilchen in die Produktlinie fielen, hat an sich nicht so viel mit Rückverfolgbarkeit zu tun. Viel bedeutsamer waren hingegen die Auswirkungen der folgenden Rückrufaktion. Man stelle sich vor, zu einer solchen Maßnahme gezwungen zu sein und das eigene Produkt in 60 Ländern zurückrufen zu müssen, nur weil ein Prozess nicht so ordnungsgemäß ablief, wie es hätte sein sollen.  

Ein anderes Beispiel ist der Fall mit den bekannten Cornflakes. Geruch und Geschmack der Cornflakes wurden beeinträchtigt, weil es zwischen dem Innenbeutel und der Pappschachtel zu Migrationsvorgängen kam. Ein kleineres Unternehmen hätte Konkurs anmelden müssen, denn es mussten Millionen von Schachteln aus dem Handel gezogen werden. Wer als Unternehmen seine Verantwortung nicht wahrnehmen will, wird früher oder später die Folgen einer Schadenshaftung zu spüren bekommen.

Bei einer Betriebsprüfung schwenken Unternehmen häufig ein Stück Papier auf dem steht „EC1935/2004“, und sie sagen: „Das ist ein Zertifikat, das unser Lieferant uns ausgestellt hat.“ Aber damit ist es nicht getan. Rückverfolgung ist nur ein Teil des Ganzen Puzzles. Wie steht es mit den Migrationswerten, die hinsichtlich Produkts und Anwendung stimmen müssen? Sie brauchen ein Zertifikat, eine Konformitätserklärung, die einen Verweis auf Ihre Zeichnung(-snummer) enthält und mit einem bestimmten Auftrag verknüpft ist. Ein Stück Papier, auf dem steht, dass ein Material „irgendwie“ konform ist, reicht bei einer Betriebsprüfung nicht aus.

Zertifizierte Endprodukte

Ein lebensmitteltauglich verarbeitetes Produkt wird intern auf Basis der Chargen- und der Auftragsnummer verfolgt. Wenn bei uns ein Kunststoff-Endprodukt aus der Produktion kommt, gehen wir sämtliche Punkte auf unserer Checkliste durch. Das EC1935/2004-Zertifikat ist an das Endprodukt gekoppelt.

Zertifizierungsanforderungen gemäß EC1935/2004:

  • Chargennummer des Materials 
  • Bestellnummer   
  • ERIKS-Auftragsnummer 
  • auf Positionsebene 
  • stimmige Migrationswerte


Alle diese Angaben sind wichtig, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Dank dieser Methode sind wir in der Lage, Ihre Bestellung bis hin zum Granulat vom Lieferanten zurückzuverfolgen.

“Sorgen bereiten uns manchmal auch die führenden Firmen, bei denen man das nicht erwarten würde.”

Das Schwierige einfacher machen

Wenn ein Unternehmen bei uns anfragt, bringen wir alle an einen Tisch: Einkauf, Verkauf und Produktion, vor allem aber das Qualitätsmanagement (das Ganze fällt in deren Zuständigkeitsbereich). Das Qualitätsmanagement bestimmt, was im Produktionsprozess umgesetzt werden soll und was nicht. Diese Abteilung weiß auch um die Bedeutung der Rückverfolgbarkeit eines Produkts von A bis Z. Wir machen alle zugehörigen Schritte transparent und steuerbar.

Manchmal wird uns auch vorgehalten, wir würden alles „so kompliziert“ machen. „Typisch ERIKS, die wollen mal wieder besser sein als alle anderen.“ Aber wir legen die Höhe der Messlatte nicht fest. Jedes Mal müssen wir deutlich herausstreichen, dass es sich um gesetzliche Vorgaben handelt. Daran ist nichts unverbindlich oder optional. Diese Norm ist bereits seit 2004 in Kraft, und seit 2016 darf auf ihrer Grundlage auch eine Geldstrafe verhängt werden. Wir machen einfach nur leichter, was für viele Unternehmen schwierig ist.

Das gilt nicht nur für Industriekunststoffe, sondern auch für Leitungssysteme, Dichtungen, Schläuche und alle Komponenten, die wir liefern und die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Und wir praktizieren auch, was wir vermitteln. ERIKS unterliegt selbst Betriebsprüfungen durch Lloyds. Bei ERIKS trennen wir unsere Bestände in lebensmitteltauglich einerseits und in unser Standardsortiment andererseits, damit es nicht zu Verunreinigungen kommt. Wir durchlaufen und kontrollieren jeden einzelnen Schritt. Und wir wiederum führen bei unseren Lieferanten Betriebsprüfungen durch. Dadurch können wir immer einen weiteren Schritt zurückverfolgen und gegenüber unseren Kunden Garantien abgeben.

Berry und Edwin vor dem neuen Kompetenzzentrum für industrielle Kunststoffe in Ede (Niederlande).

Es geht um handfeste Arbeitsmethoden 

Unsere Botschaft an den Markt lautet: Achten Sie auf Ihre Prozesse und sorgen Sie dafür, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, dann werfen wir als ERIKS Application Engineers gerne einen Blick auf die Sache. Wir bauen auf unsere jahrelange Erfahrung und die weitreichenden Kenntnisse, die wir bei Kunden im Lebensmittelsektor gewonnen haben. Wir führen Sie durch das Labyrinth namens EC1935/2004. 

Ehrlich währt am längsten: Wer das beherzigen will, muss sich ans Werk machen. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Wir richten die Rückverfolgbarkeit bis zurück zum Rohstoffproduzenten ein. Allerdings muss auch der Kunde sein eigenes Registrierungssystem einrichten. Wir kommen nicht zu Ihnen, um eine nette Geschichte zu erzählen – es geht um handfeste Arbeitsmethoden.

Zum Schluss noch ein Beispiel aus unserer Praxis: Bei einem Unternehmen lagern viele Kunststoffmaterialien in Behältern, und keiner weiß, woher sie kommen und wofür sie sich eignen. Eigentlich müsste alles weggeworfen und mit einem Zertifikat neu bestellt werden. Wir würden uns zwar über einen solchen Auftrag freuen, aber ist dem Unternehmen damit wirklich geholfen? Wenn Richtlinien und Registrierungen nicht eingehalten werden, dann steht der Betrieb in kürzester Zeit wieder vor demselben Problem. Materialien geraten im Lager durcheinander. Ist das zulässig? Wer Rückverfolgbarkeit in die Tat umsetzen will, kommt um einen gewissen Arbeitsaufwand nicht herum. Zum Glück sind wir ja da, um Ihnen dabei zu helfen.

Vom feinkörnigen Granulat bis zum gelieferten Fertigprodukt: so präzise arbeiten wir. Diese Linie verfolgen wir, bis unser Abnehmer das Produkt verkauft. Wir dokumentieren den gesamten Prozess, und darum arbeiten andere Unternehmen auch so gerne mit uns zusammen.

Einladung

Wir möchten Sie daher einladen, mit uns einen Termin zu vereinbaren. Besuchen Sie unser nagelneues Kompetenzzentrum für industrielle Kunststoffe in Ede. Im Juni 2020 haben wir dort den kompletten Betrieb aufgenommen und können Ihnen dort die Finessen der Rückverfolgbarkeit anschaulich vor Augen führen. Sie gewinnen bei uns hilfreiche Einblicke, und gemeinsam besprechen wir, wie sich die Herausforderungen der Rückverfolgung meistern lassen. Sie wünschen weitere Informationen oder möchten einen Termin vereinbaren?


Weitere Informationen

ERIKS Deutschland GmbH
Dichtungs- und Polymertechnik Göppingen
Jahnstr. 106
73037 Göppingen

Telefon: +49 (0) 3222 20074-27
Fax: +49 (0) 3222 20077-49
E-Mail: polymertechnik@eriks.de

Möchten Sie mehr Informationen?

Wünschen Sie weitere Informationen zum Thema Traceability? Tragen Sie Ihre Daten in das untenstehende Formular ein und einer unserer Spezialisten wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Weitere Artikel

Kontakt

ERIKS Deutschland GmbH

Kreisheide 7
D-33790 Halle (Westf.)

Telefon: +49 (0) 32 222 007-000

Kontaktformular

Bei Fragen zu unseren Produkten und Leistungen nutzen Sie unser Kontaktformular.

ERIKS Standorte weltweit

Nutzen Sie unseren Standortfinder, um den nächstgelegenen ERIKS Standort mit dem benötigten Know-how zu finden.

ERIKS | One ERIKS | Pia Erdsiek DE