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REACH-Konformität: Best Practices für Industrieunternehmen

In der heutigen, sich schnell entwickelnden EU-Gesetzgebung kann die Bedeutung der Integration der REACH-Verordnung (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien) in Ihre Produktionsprozesse nicht hoch genug angesetzt werden. Als industrieller Hersteller spielen sie bei der Einhaltung dieser strengen Normen eine entscheidende Rolle für den Schutz unserer Umwelt und der öffentlichen Gesundheit. In diesem Artikel erhalten Sie wertvolle Einblicke in die Erstellung von REACH-konformen Protokollen, mit denen Sie eine Unternehmenskultur für den verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien einführen und die Produktivität und Effizienz Ihrer Abläufe verbessern.

Die EU-Verordnung REACH (EG 1907/2006) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie soll die Verwendung von sichereren Chemikalien und die Substitution von gefährlichen Stoffen  durch sicherere Alternativen fördern. Auf diese Weise trägt REACH zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt bei und fördert gleichzeitig Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der chemischen Industrie.

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Die REACH-Verordnung erfordert eine Registrierung dieser Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), wenn sie oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts hergestellt, eingeführt oder verwendet werden. 

Als Unternehmen müssen Sie Informationen über die Eigenschaften der von Ihnen hergestellten oder importierten Chemikalien sowie über die mit ihrer Verwendung verbundenen Risiken bereitstellen. Diese Informationen werden verwendet, um die von den Chemikalien ausgehenden Risiken zu bewerten notwendige Beschränkungen für ihre Verwendung zu genehmigen oder zu ermitteln.

Stoffe, die Beschränkungen unterliegen

Gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung: Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, können von jedermann verwendet werden, solange die geltenden Beschränkungen eingehalten werden.

Zulassungspflichtige Stoffe

Gemäß Anhang XIV der REACH-Verordnung: zulassungspflichtige Stoffe dürfen nur dann hergestellt, eingeführt oder verwendet werden, wenn die ECHA eine entsprechende Genehmigung erteilt hat.

Einige Beispiele für Stoffe, die gemäß REACH eingeschränkt oder zulassungspflichtig sind:

CMR-Stoffe: Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe)

Dabei handelt es sich um Stoffe, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie Krebs, Genmutationen oder andere Fortpflanzungsprobleme verursachen. Beispiele hierfür sind Blei, Cadmium und Asbest.

PBT-Stoffe: Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe

Hierbei handelt es sich um hochgiftig Stoffe, die sich in der Umwelt nur schwer abbauen und sich in lebenden Organismen anreichern. Beispiele hierfür sind Quecksilber, einige Pestizide und bestimmte Flammschutzmittel.

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs)

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) sind Stoffe, die als potenziell gefährlich für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt eingestuft werden, über die jedoch noch nicht genügend Informationen vorliegen, um eine endgültige Entscheidung zu treffen. Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) sind in der „Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe“ aufgeführt und befinden sich in einem Vorstadium, in dem sie als zulassungspflichtig eingestuft werden. Beispiele sind einige Phthalate (werden als Weichmacher für Kunststoffe eingesetzt), Bisphenol A und bestimmte Flammschutzmittel.

Das Vorhandensein eines besonders besorgniserregenden Stoffes in einem Material, das einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, muss innerhalb der Lieferkette kommuniziert und entsprechende Sicherheitsinformationen weitergegeben werden.

So ist beispielsweise für Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, eine SCIP-Registrierung (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) vorgeschrieben. Die SCIP-Datenbank ist Teil der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) und soll für Transparenz und Rückverfolgbarkeit von SVHCs sorgen. Hersteller, Importeure und Händler müssen die entsprechenden Informationen bei der ECHA einreichen und die Anforderungen der SCIP erfüllen, um den Marktzugang aufrechtzuerhalten und Sanktionen zu vermeiden.

Zusätzliche Anforderungen

Zusätzlich zu diesen spezifischen Stoffen enthält REACH auch allgemeine Anforderungen für die sichere Verwendung von Chemikalien, einschließlich Anforderungen an die Kennzeichnung, Verpackung und die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Unternehmen, die Chemikalien in der EU herstellen, importieren oder verwenden, müssen diese Anforderungen einhalten und Maßnahmen ergreifen, um die mit ihrer Verwendung verbundenen Risiken zu minimieren.

REACH vs. RoHS

Sowohl REACH als auch RoHS zielen darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den von Chemikalien ausgehenden Risiken zu schützen. Jedoch haben sie einen unterschiedlichen Geltungsbereich und konzentrieren sich auf verschiedene Aspekte der Chemikaliensicherheit.

REACH ist eine umfassende Verordnung, die alle in der EU verwendeten Chemikalien abdeckt, unabhängig davon, ob sie in Verbraucherprodukten oder in industriellen Prozessen verwendet werden. REACH enthält auch Bestimmungen über die Zulassung und Beschränkung bestimmter gefährlicher Chemikalien.

RoHS (Reduction of Hazardous Substances) hingegen ist eine gezieltere Verordnung, die speziell die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) einschränkt. RoHS gilt für alle in der EU verkauften Elektro- und Elektronikgeräte, unabhängig davon, wo sie hergestellt wurden.

RoHS 2, formell bekannt als Richtlinie 2015/863 trat offiziell am 22. Juli 2019 in Kraft und erweitert die vorherige Verordnung. Mit dieser aktualisierten Richtlinie wurde die Gesamtzahl der gefährlichen Stoffe von sechs auf zehn erhöht. Folglich müssen die Hersteller nach den neuen Richtlinien nun obligatorische Tests für diese zehn Stoffe durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen REACH und RoHS besteht darin, dass REACH sich in erster Linie mit den Risiken befasst, die von den Chemikalien selbst ausgehen, während RoHS sich auf die Risiken konzentriert, die von den Produkten ausgehen, die diese Chemikalien enthalten. Mit anderen Worten: REACH soll gewährleisten, dass Chemikalien für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicher sind. RoHS soll sicherstellen, dass Produkte, die diese Chemikalien enthalten, von den Verbrauchern sicher verwendet werden können.

Die Rolle der ECHA

ECHA ist die Europäische Chemikalienagentur, die für die Umsetzung der REACH-Verordnung sowie der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) zuständig ist.

Die ECHA hat ihren Sitz in Helsinki, Finnland, und wurde 2007 mit dem Ziel gegründet, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den von Chemikalien ausgehenden Risiken zu verbessern.

Die Agentur ist für eine Reihe von Aufgaben zuständig, darunter:

  • Registrierung von Chemikalien, die in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden
  • Bewertung der Sicherheit von Chemikalien und ihrer potenziellen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt
  • Autorisierung der Verwendung bestimmter gefährlicher Chemikalien, die der Zulassungspflicht unterliegen
  • Einschränkung der Verwendung gefährlicher Chemikalien, die ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen
  • Bereitstellung von Leitlinien und Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung der REACH- und CLP-Verordnungen
  • Förderung der Entwicklung und Anwendung von Alternativmethoden zu Tierversuchen
  • Führung einer zentralen Datenbank mit Informationen über Chemikalien, die in der EU hergestellt, eingeführt oder verwendet werden
     

Die ECHA spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung, dass die in der EU verwendeten Chemikalien sicher für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind, und bei der Förderung der nachhaltigen Verwendung von Chemikalien.

Protokolle für die Einhaltung von REACH

Als Unternehmen, das Chemikalien in der EU herstellt, importiert oder verwendet, müssen Sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Ihre Prozesse REACH-konform sind.

Ein strenges Konformitätsprotokoll umfasst die folgenden Schritte:

  • Identifizieren Sie alle Stoffe, die das Unternehmen herstellt, einführt oder verwendet, und stellen Sie fest, ob sie der Registrierung, Zulassung oder Beschränkung gemäß der REACH-Verordnung unterliegen.
     

Für registrierungspflichtige Stoffe:

  • Reichen Sie ein Registrierungsdossier bei der ECHA ein, das Informationen zu den Spezifikationen, Verwendungen, Gefahren und Risikomanagementmaßnahmen des Stoffes enthält.
  • Teilen Sie relevante Daten mit anderen Registranten, um unnötige Doppelprüfungen zu vermeiden. Dazu gehören Daten über die Eigenschaften des Stoffes, seine toxischen Wirkungen und seine Auswirkungen auf die Umwelt. Dies trägt nicht nur zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung bei, sondern hilft auch, unnötige Tierversuche zu vermeiden. Die gemeinsame Nutzung von Daten fördert ferner die Entwicklung von sichereren und nachhaltigeren chemischen Stoffen und Produkten.
     

Die ECHA unterhält eine zentrale Datenbank mit Informationen über registrierte Stoffe, die auch Daten enthält, die von den Registranten gemeinsam genutzt werden. Diese Datenbank, die so genannte REACH-Registrierungsdatenbank, ist der Öffentlichkeit zugänglich.

  • Erstellung und Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) für jeden Stoff, der hergestellt, eingeführt oder verwendet wird. Sie sind ein wichtiges Instrument, um die sichere Verwendung von Chemikalien zu gewährleisten.

Beispielhafte Darstellung eines Datenblatts
ERIKS | Chemie Kampagne | Beispieldatenblatt

Beispieldatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) enthält in der Regel Informationen zu den physikalischen und chemischen Eigenschaften des Stoffes, zu Gefahren und Risiken, zur sicheren Handhabung und Lagerung sowie zu den gesetzlichen Vorschriften. Außderdem enthält es auch Hinweise auf geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle einer Exposition oder eines Unfalls.

Rollen & Zuständigkeiten

Die Verantwortung für die Einhaltung der REACH-Verordnung innerhalb eines Unternehmens liegt bei verschiedenen Parteien, je nach ihrer Rolle in der Lieferkette und ihren spezifischen Verpflichtungen gemäß der REACH-Verordnung. Die Hauptverantwortlichen sind:

Hersteller von chemischen Stoffen oder Gemischen sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte bei der ECHA registriert sind und dass die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung gestellt werden, um ihre sichere Verwendung zu unterstützen.

Importeure von chemischen Stoffen oder Gemischen von außerhalb der EU sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte bei der ECHA registriert sind und dass sie alle relevanten REACH-Anforderungen erfüllen.

Nachgeschaltete Anwender von chemischen Stoffen oder Gemischen sind dafür verantwortlich, dass sie alle geltenden Anforderungen gemäß REACH, wie z. B. Beschränkungen und Zulassungsanforderungen, erfüllen. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass sie die Stoffe sicher verwenden und ihren Kunden und Endverbrauchern alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

Alleinvertreter (OR) handeln im Namen von Nicht-EU-Herstellern, um deren REACH-Verpflichtungen zu erfüllen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen vertretenen Stoffe bei der ECHA registriert sind und dass die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung gestellt werden, um deren sichere Verwendung zu unterstützen.

Inverkehrbringer von chemischen Stoffen oder Gemischen sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen vertriebenen Stoffe ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und dass sie alle geltenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Es liegt in Ihrer Verantwortung als Unternehmen, sicherzustellen, dass Sie die REACH-Verordnung einhalten, und geeignete Verfahren und Systeme einzurichten, um die Einhaltung in Ihrer gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Dies kann die Ernennung bestimmter Personen oder Abteilungen beinhalten, die für die Einhaltung von REACH zuständig sind und sicherstellen, dass die erforderlichen Verfahren und Protokolle vorhanden sind.

ERIKS Verpflichtung zur Konformität

ERIKS ist der RoHS-Richtlinie fest verpflichtet und stellt sicher, dass nur RoHS-konforme Produkte verkauft werden. Darüber hinaus legt ERIKS Wert auf eine nachhaltige Entwicklung, indem sich das Unternehmen die Ziele der REACH-Verordnung EG 1907/2006 unterstützt. Als Händler, Importeur und nachgeschalteter Anwender hat ERIKS alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Vorschriften innerhalb der eigenen Lieferkette zu gewährleisten.

ERIKS unterhält aktiv umfangreiche Kontakte zu Lieferanten, um sicherzustellen, dass Registrierung und Einstufung der Stoffe im Vorfeld abgeschlossen sind. ERIKS stellt auch sicher, dass die Artikel in seinem Portfolio keine eingeschränkten oder verbotenen Stoffe gemäß Anhang XVII der EG1907/2006 enthalten und mit der Kandidatenliste „Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe“ abgeglichen werden.

Darüber hinaus stellt ERIKS Informationen über die sichere Handhabung und Verwendung seiner Produkte in Form von Sicherheitsdatenblättern (SDB) zur Verfügung, die den REACH-Anforderungen entsprechen. Wir können auch einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung (SAQ) für Lieferanten bereitstellen, um eine Risikobewertung durchzuführen.

Grafische Darstellung einer Safety Checkliste

Hier finden Sie eine Checkliste, die Ihnen helfen kann, REACH-konform zu arbeiten:

    • Identifizieren Sie Ihre Verpflichtungen: Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen Verpflichtungen im Rahmen der REACH-Verordnung hat: z. B. Registrierungs-, Zulassungs- oder Beschränkungsanforderungen
    • Inventarisieren Sie Ihre Stoffe: Identifizieren Sie die chemischen Stoffe, die in den Produkten und betrieblichen Abläufen Ihres Unternehmens verwendet werden, einschließlich der Stoffe in Gemischen
    • Überprüfen Sie den Status Ihrer Stoffe: Prüfen Sie, ob Ihre Stoffe bei der ECHA registriert sind und ob sie irgendwelchen Beschränkungen oder Zulassungsanforderungen unterliegen
    • Bestimmen Sie die Mengen Ihrer Stoffe: Ermitteln Sie die Mengen Ihrer Stoffe, die in der EU hergestellt, importiert oder verwendet werden, da dies Auswirkungen auf Ihre REACH-Verpflichtungen haben kann
    • Führen Sie Risikobewertungen durch: Führen Sie Risikobewertungen für Ihre Produkte und Prozesse durch, um potenzielle Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit chemischen Stoffen zu ermitteln, und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken
    • Informationen weitergeben: Geben Sie Informationen über die sichere Handhabung und Verwendung Ihrer Produkte und Stoffe an nachgeschaltete Anwender weiter – unter anderem anhand von Sicherheitsdatenblättern (SDB), die den REACH-Anforderungen entsprechen
    • Arbeiten Sie mit Ihrer Lieferkette zusammen: Arbeiten Sie eng mit Ihren Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass die von Ihnen bezogenen Produkte die REACH-Anforderungen erfüllen, einschließlich der Beschränkungen für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe
    • Führen Sie genaue Aufzeichnungen: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Stoffinventare, Registrierungen und andere relevante Informationen, um die Einhaltung der REACH-Verordnung nachzuweisen
    • Überwachen Sie regulatorische Entwicklungen: Halten Sie sich über regulatorische Entwicklungen und Änderungen der REACH-Verordnung auf dem Laufenden und passen Sie Ihre Praktiken und Verfahren entsprechend an
       

    Umweltverantwortung

    Es ist wichtig zu wissen, dass die Einhaltung der REACH-Verordnung ein fortlaufender Prozess ist. Als Unternehmen müssen Sie die Verwendung von Chemikalien kontinuierlich überwachen und Ihre Praktiken gegebenenfalls anpassen, um die kontinuierliche Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten.

    Auf diese Weise stellen Sie den verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien während ihres gesamten Lebenszyklus sicher – von der Beschaffung bis zur Entsorgung am Ende des Lebenszyklus. Dies mindert nicht nur die potenziellen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, sondern fördert auch eine Kultur der Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb der Branche. Die systematische Bewertung und Kommunikation chemischer Gefahren ermöglicht es Ihnen, sicherere Alternativen zu identifizieren und zu implementieren, die Nutzung von Ressourcen zu optimieren und Abfall zu minimieren. Auf diese Weise können Sie durch proaktive Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften die langfristige Nachhaltigkeit der Branche in einem wachsenden umweltbewussten Markt erheblich beeinflussen.

     

    Quellen:

    https://echa.europa.eu/nl/home

    https://environment.ec.europa.eu/topics/chemicals/reach-regulation_en

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02006R1907-20221217

    https://environment.ec.europa.eu/strategy/chemicals-strategy_en

    https://www.rohsguide.com/

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