Neue TA Luft seit 1. Dezember 2021 in Kraft

Einschneidende Änderungen für Anlagenbetreiber

Das Bundeskabinett hat am 23. Juni 2021 die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Die neue TA Luft ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Das Regelwerk ist extrem komplex und umfasst rund 560 Seiten; der Bundesrat hat an diesen Rechtstexten noch über 200 Detail-Änderungen vorgenommen. Nicht jeder Anlagenbetreiber ist damit vertraut. Die Neufassung der TA Luft bringt für Sie als Anlagenbetreiber viele Verschärfungen mit sich. Was ändert sich für Sie mit der Novelle? Für welche technischen Anlagen gilt die neue TA Luft? Was müssen Sie jetzt tun? Und welche Unterstützung erhalten Sie, wenn Sie Ihre Anlagen TA Luft-konform planen oder betreiben möchten? Mit diesen und weiteren Fragen befasst sich unser Fachbeitrag. Wir informieren Sie über den neuesten Stand und bieten Ihnen Unterstützung sowie Lösungen an, damit Sie die neuen Auflagen vollumfänglich erfüllen können.

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) legt Grenzen für Immissionen und Emissionen von Schadstoffen fest. Sie ist die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz“ der Bundesregierung. Die TA Luft soll Mensch und Umwelt vor Schadstoffbelastungen durch technische Anlagen schützen. Hierzu gibt sie unter anderem Berechnungsvorschriften für Luftschadstoffe vor und sorgt so für eine bundeseinheitliche, gesetzliche Regulierung bei Immissionen und Emissionen durch industrielle Anlagen. Dabei müssen die Grenzwerte von neu zu genehmigenden Anlagen bereits bei Inbetriebnahme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Auch Betreiber bestehender Anlagen sind dazu verpflichtet, den Emissionsschutz innerhalb einer Übergangsfrist von vier bis fünf Jahren dem aktuellen Stand der Technik bzw. den sogenannten besten verfügbaren Techniken (BVT) anzupassenDie seit 1. Dezember gültige TA Luft 2021 definiert nicht nur strengere Emissionswerte für Chemikalien und organische Stoffe. Sie enthält auch Vorgaben zu Messung, Normen und Abstandswerten.

Was ist bisher passiert? Warum wurde die TA Luft novelliert?

Das Regelwerk ist bereits mehrfach novelliert worden. Die aktuell geltende TA Luft stammt noch aus dem Jahr 2002. Ihre Anpassung ist notwendig, um entsprechende EU-rechtliche Vorgaben in Deutschland umzusetzen. Die Änderungen sollen dem weiterentwickelten Stand der Emissionsschutz- und Filtertechnik Rechnung tragen. Nach zwei gescheiterten Entwurfsfassungen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), stimmte der Bundesrat am 28. Mai 2021 einem weiteren Entwurf zu – nahm dabei jedoch noch über 200 Einzeländerungen an dem zentralen Regelwerk vor. Das Bundeskabinett hat nun die Novelle am 23. Juni 2021 beschlossen.

Wann tritt die neue TA Luft in Kraft?

Die novellierte TA Luft ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. 

Für diese Anlagen und Branchen gilt die TA Luft

Von der novellierten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft sind nach aktuellem Stand rund 50.000 genehmigungspflichtige technische Anlagen in Deutschland aus unterschiedlichsten Branchen betroffen. Die TA Luft 2021 richtet sich dabei auch an Betreiber von Anlagen, die bisher nicht dem Stand der aktuellen Technik entsprechen. Sie schreibt eine allgemeine Sanierungspflicht vor, unter anderem für Industriebereiche wie die Chemie, die Herstellung von Zellstoff/Papier/Karton, die Mineralölindustrie sowie die Abfallbehandlung. Erstmals haben auch Betreiber von Biogas-, Holzpellets- und Schredderanlagen TA Luft-Anforderungen einzuhalten. Ebenso sind Anlagen der Nahrungsmittelindustrie und der Tierhaltung betroffen. Des Weiteren ergeben sich auch für Anlagen, die nicht der Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsgesetz unterliegen (sogenannte nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen) im Rahmen der sogenannten Schutzpflicht viele Vorgaben (z.B. Zulassung baugenehmigungspflichtiger Anlagen).

 

Weitere Anforderungen der TA Luft 2021

Die TA Luft beinhaltet darüber hinaus noch weitere Anforderungen. Diese betreffen unter anderem die Stapelhöhen, das Lagern von Chemikalien, das Verladen oder auch das Arbeiten mit Stoffen. 

 

    

Übersicht über die durch die TA Luft betroffenen Chemikalien bzw. Stoffe

Inforgrafik TA-Luft

Um welche Schafstoffe geht es bei der TA Luft?

Die TA Luft definiert Anforderungen für sämtliche Schadstoffe, die industrielle Anlagen emittieren. Mit Ausnahme der durch den Emissionshandel regulierten Treibhausgase. Sie begrenzt klassische Massenschadstoffe wie Staub, Stickstoffoxide und Schwefeldioxid, organische Verbindungen und gefährliche Stoffe wie Dioxine oder Furane. Die Novelle berücksichtigt dabei besonders gefährliche Stoffe. Zum Beispiel Quecksilber, krebserzeugende Stoffe oder Stoffe wie Ammoniak, deren Reduktion aus Umwelt- und Gesundheitsschutzgründen besonders geboten ist. 

 

EU-Chemikalien-Verordnung CLP

Des Weiteren wurden erstmalig die Vorgaben der EU-Chemikalien-Verordnung EG Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung; Classification, Labelling and Packaging – die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) in die neue TA Luft integriert. 

 

Die Ausbreitungsrechnung

Wie sind die Emissionsnormen nun zu messen und zu berechnen? Genehmigungsverfahren technischer Anlagen nach der TA Luft erfordern in den meisten Fällen eine Ausbreitungsrechnung. Mit ihr wird die Genehmigungsfähigkeit nachgewiesen, zum Beispiel das Einhalten bestimmter Immissionswerte. Seit der TA Luft vom 1. Dezember 2021 muss je nach Stoff und Bewertungskriterien eine Ausbreitungsrechnung durchgeführt werden. Diese dient dazu, Zusatzbelastung, Gesamtzusatzbelastung oder Gesamtbelastung zu ermitteln. Anhang 2 der novellierten TA Luft beinhaltet Vorgaben, wie die Ausbreitungsrechnung durchzuführen ist. Diese benennen die Art des zu verwendenden Modells sowie weitere Punkte der Ausbreitungsrechnung. Zum Beispiel Meteorologie, Gelände- und Gebäudeberücksichtigung oder Rauhigkeitslänge. Außerdem definieren die Anhänge 7, 8 und 9 Vorgaben, wie Zusatz-, Gesamtzusatz- und Gesamtbelastung zu ermitteln sind.

Welches sind die wichtigsten Änderungen in Bezug auf statische Dichtungen? 

Die neue TA Luft bringt etliche verschärfte Regelungen rund die Immissionen und Emissionen industrieller Anlagen mit sich – auch in Bezug auf die Dichtungstechnik. Bislang sind ausschließlich die Dichtungshersteller verpflichtet, den Dichtungsnachweis der TA Luft zu erbringen. Mit Inkrafttreten der Novelle müssen künftig allein die Anlagenbetreiber für den TA Luft-Nachweis sorgen. Dies gilt unter anderen für den Nachweis der verwendeten Flanschverbindungen durch den Rechnerischen Dichtigkeitsnachweis nach EN-1591-1 mit den dazugehörigen Dichtungskennwerten nach EN-13555. Davon ebenfalls betroffen sind metallische RTJ- und Linsendichtungen. Sind Flanschverbindungen nicht nach EN-1591-1 rechenbar, wie etwa Kunststoff- oder Emaille-Flansche, so muss alternativ ein Bauteilversuch zum Nachweis der Dichtigkeit durchgeführt werden. Die wichtigsten Neuerungen im Bereich statischer Dichtungen führt der Abschnitt „5.2.6.3. Flanschverbindungen“ auf: Betreiber von Anlagen dürfen ausschließlich „technisch dichte Flanschverbindungen“ einsetzen. Für die Auswahl und Auslegung der Dichtungen technisch dichter Flanschverbindungen ist nach der neuen TA Luft die Dichtigkeitsklasse L0,01 mit einer Leckrate von unter 0,01 mbar l/s mit dem Prüfmedium Helium anzuwenden. Als Anlagenbetreiber sollten Sie somit frühzeitig Maßnahmen treffen, um die Vorgaben der TA Luft regelkonform umsetzen zu können. Ob Rechnerischer Dichtigkeitsnachweis nach DIN EN 1591-1, Bauteilversuch für nicht rechenbare Flansche oder spezielle Vorgaben für die Montage von Flanschen – informieren Sie sich genau darüber, welche Anforderungen Sie betreffen.

Welche Unterstützung erhalten Unternehmen, die ihre Anlagen nach der neuen TA Luft betreiben möchten?

Ob Planung von neuen Anlagen oder Überprüfen, Anpassen und ggf. Sanieren bestehender Anlagen – es empfiehlt sich für Sie, schnellstmöglich auf die bevorstehenden Neuerungen zu reagieren und entsprechende Schritte einzuleiten. Eine gute Möglichkeit ergibt sich durch spezialisierte Industriedienstleister, die entsprechenden Support anbieten. So unterstützt ERIKS Unternehmen, die ihre Anlagen TA Luft-konform und auf dem neuesten Stand der Emissions- und Filtertechnik betreiben möchten. ERIKS fertigt und liefert TA-konforme Dichtungstechnik, berät Sie aber auch bei der Auswahl entsprechender Komponenten. Zum Angebotsportfolio zählen ebenso Prüfungen sowie Berechnungen zum Stand der Technik, Unterstützung beim rechnerischen Nachweis der Dichtheit gemäß DIN EN 1591-1 (TA Luft) und der Kennwertermittlung EN 13555, Schulungen im Bereich Flansch- und Armaturenmontage sowie Montageüberwachung.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite TA Luft Service.

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